Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG)

4 regionale Informationstagungen für Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer

Das Bundesteilhabegesetz wird für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer neue Herausforderungen mit sich bringen. Insbesondere das Verfahrensrecht (Gesamtplanverfahren), welches 2018 in Kraft treten wird, spielt hier eine entscheidende Rolle: In diesem Verfahren wird künftig entschieden werden, welche Unterstützungsleistung Menschen mit Behinderung erhalten – Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sollen hier bestimmt werden. Daher ist es notwendig, dass Menschen mit Behinderung bzw. ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter ihre Möglichkeiten und Rechte im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens oder Gesamtplanverfahrens genau kennen.

Diese Kenntnisse möchten wir im Rahmen unserer Regionalen Infotagungen vermitteln.

Anmeldungen unter info [at] lebenshilfe-rlp.de oder 06131/9366011

Termine und Weitere Informationen hier:
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