Stiftung Lebenshilfe

Sie möchten die Zukunft Ihres behinderten Sohnes / Ihrer behinderten Tochter oder Ihres behinderten Angehörigen sichern? 

Sie möchten Gutes für benachteiligte Menschen tun?
Nutzen Sie die Möglichkeiten unserer Stiftung!

Die Stiftung Lebenshilfe Rheinland-Pfalz will die Möglichkeit der Selbsthilfe stärken. Mit ihren Erträgen will sie dazu beitragen, den geistig behinderten Menschen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und zufriedenes Leben zu ermöglichen.

Oberstes Organ der Stiftung ist das Kuratorium, in dem alle 29 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe in Rheinland-Pfalz vertreten sind.

Vorsitzende/r des Stiftungsvorstandes ist der/die amtierende Vorsitzende des Landesverbandes, z.Zt. Frau Helga Ringhof. Außerdem ist der/die jeweilige Schatzmeister(in) des Landesverbandes "geborenes" Mitglied des Stiftungsvorstandes. Ferner werden 3 weitere Personen aus den Orts- und Kreisvereinigungen in den Stiftungsvorstand gewählt.

Satzung der Stiftung Lebenshilfe Rheinland-Pfalz

Satzung der Stiftung Lebenshilfe Rheinland-Pfalz (PDF)

Welche Möglichkeiten und Vorteile bietet Ihnen die Stiftung Lebenshilfe Rheinland-Pfalz?

Sie können ...

  • der Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung stellen, dessen Ertrag auf Dauer Menschen mit einer geistigen Behinderung aus Rheinland-Pfalz zu Gute kommt,
  • ein guter Anlass dafür ist auch ein Jubiläum oder Ihr Geburtstag,
  • festlegen, dass der Ertrag Ihrem behinderten Angehörigen oder einer anderen geistig behinderten Person für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt wird,
  • verfügen, dass der Ertrag einer bestimmten Einrichtung, einem bestimmten Dienst oder für eine bestimmte Aufgabe zur Verfügung gestellt wird,
  • der Stiftung eine Spende zukommen lassen oder eine Spende zur Verwaltung übertragen mit der Maßgabe, dass diese später einer Lebenshilfevereinigung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird, z.B. für den Bau eines Wohnheimes,
  • der Stiftung einen Betrag als Fonds zukommen lassen, dessen Namen Sie bestimmen und mit dem Sie über Ihnen Tod hinaus Gutes bewirken,
  • durch Ihre Unterstützung unserer gemeinnützigen Stiftung in erheblichem Umfang Erbschafts-, Schenkungs- und andere Steuern einsparen,
  • sicher sein, dass Ihrem guten Willen entsprochen wird, weil unsere Stiftung wie jede Stiftung auf Dauer angelegt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.

Bei Interesse und Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Sven Friedrich (Landesgeschäftsführer)
Telefon: 06131 93 66 012