Rechtsberatung

Für Mitglieder in den Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe in Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung durch den Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe bzw. durch unseren Anwalt. Dieses Angebot bezieht sich auf die Beratungsleistung und ggf. die Vertretung vor Gericht.

Die Beratung bezieht sich auf alle Rechtsbereiche, die im Rahmen der Betreuung und Begleitung vom Menschen mit geistiger Behinderung relevant sind. Zum Beispiel:

  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe, Schwerbehindertenrecht
    Hilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft
  • SGB XII: Sozialhilfe, Grundsicherung
  • Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung
  • Kindergeld
  • Erbrecht und Testament

Anfragen richten Sie bitte an:

Sven Friedrich (Landesgeschäftsführer)

unter der Telefonnummer: 06131/9366011 oder
E-Mail: friedrich [at] lebenshilfe-rlp.de